Bestätigung der Gemeinnützigkeit

 Erneut erhielten wir am 31.10.2023 unter der StNr. 143/214/90426

die Anerkennung als gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der Körperschaften der öffentlichen Gesundheit
als besonders förderungswürdig
vom Finanzamt München.

 

Spendenbescheinigung

Für Spenden unter € 200 gilt der Überweisungsbeleg für die Steuererklärung,
für Spenden über € 200 stellen wir eine Spendenbescheinigung aus.