Bestätigung der Gemeinnützigkeit
Erneut erhielten wir am 31.10.2023 unter der StNr. 143/214/90426
die Anerkennung als gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der Körperschaften der öffentlichen Gesundheit
als besonders förderungswürdig
vom Finanzamt München.
Spendenbescheinigung
Für Spenden unter 300 € gilt der Überweisungsbeleg für die Steuererklärung,
für Spenden über 300 € stellen wir eine Spendenbescheinigung aus.